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    Dr. Dulger: Wir haben die so wichtige Flexibilität unserer Betriebe erhalten können

    Sindelfingen, 19. Mai 2012. - Der Arbeitgeberverband Südwestmetall zeigt sich erleichtert über den Tarifabschluss für die baden-württembergische Metall- und Elektroindustrie. "Mit diesem Ergebnis ist es uns gelungen, die notwendige Flexibilität für unsere Betriebe bei der Übernahme von Ausgebildeten und dem Einsatz von Zeitarbeit zu erhalten. Damit haben wir unser Kernanliegen erreicht", sagte Dr. Rainer Dulger, Vorsitzender von Südwestmetall, am frühen Samstagmorgen in Sindelfingen: "Mit einer Entgelterhöhung von 4,3 Prozent werden unsere Beschäftigten zudem äußerst fair an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung unserer Branche beteiligt."

    Die Tarifparteien hatten sich in der Nacht zum Samstag nach einem insgesamt mehr als 36-stündigen Verhandlungsmarathon auf einen Kompromiss geeinigt. "Die Gespräche waren schwierig und standen zeitweilig auf des Messers Schneide, da beide Parteien von grundlegend unterschiedlichen Positionen kamen", sagte Dulger: "Mit dem vorliegenden Ergebnis ist uns ein fairer Ausgleich beider Interessen gelungen."

    Die Einigung sieht eine Erhöhung der Tabellenentgelte von 4,3 Prozent vom 1. Mai 2012 an vor - bei einer Gesamtlaufzeit von 13 Monaten. Der Tarifvertrag endet damit am 30. April 2013; der April 2012 gilt als "Nullmonat". "Dies bedeutet für unsere Beschäftigten ein kräftiges Plus der Reallöhne und ist ein Signal unseres Vertrauens in die Zukunft", sagte Dulger: "Wir sind damit an die Grenze der Belastbarkeit unserer Betriebe gegangen."

    Bei den Ausgebildeten haben sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt, dass die im Rahmen des betrieblichen Bedarfs Ausgebildeten in der Regel nach bestandener Abschlussprüfung unbefristet übernommen werden - was ohnehin schon weitgehend Praxis ist. "Aber die Entscheidung, welche und wie viele Ausgebildete übernommen werden, bleibt in der Hand der Unternehmen", sagte Dulger. So wird nur Auszubildenden, die nach dem Bedarf des Unternehmens ausgebildet werden, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angeboten. Den voraussichtlichen Bedarf bestimmt aber der Arbeitgeber. "Damit müssen die Betriebe weiterhin Ausgebildete, die über Bedarf ausgebildet wurden, nicht dauerhaft ins Unternehmen übernehmen", betonte Dulger.

    Weiter haben die Tarifpartner einen Tarifvertrag und eine Sozialpartnervereinbarung über ein betriebliches Förderjahr geschlossen, mit dem bislang nicht ausbildungsreife Schulabgänger an eine berufliche Ausbildung in der Metall- und Elektroindustrie herangeführt werden können. "Damit leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Fachkräftepotenzials im Lande. Dieses Thema liegt uns wirklich am Herzen. Hier haben wir den dringendsten Handlungsbedarf. Dies kommt gleichzeitig vielen jungen Menschen und unseren Betrieben zu Gute", sagte Dulger. Der absehbare Fachkräftemangel und der demografische Wandel seien auch der Grund dafür, dass sich die Tarifvertragsparteien darauf verständigt haben, in den nächsten Monaten Gespräche über diese zentralen Herausforderungen in der Metall- und Elektroindustrie aufzunehmen.

    "Um das Thema Zeitarbeit haben wir besonders hart gerungen", sagte der Verhandlungsführer von Südwestmetall: "Hier galt es den Spagat zu bewältigen zwischen dem Anliegen der Gewerkschaft nach besseren Perspektiven für Zeitarbeitnehmer und dem entscheidenden Bedürfnis unserer Betriebe nach mehr Flexibilität. Mit dem vorliegenden Kompromiss ist uns dieser Spagat gut gelungen."
    In den ersten 24 Monaten kann Zeitarbeit ohne Einschränkungen eingesetzt werden. Im Rahmen einer freiwilligen Betriebsvereinbarung können weitere Regelungen zum Einsatz von Zeitarbeit getroffen werden, wenn gleichzeitig die innerbetriebliche Flexibilität erhöht wird. Das kann beispielsweise eine Ausweitung der Quote der Beschäftigten, die 40 Stunden arbeiten dürfen, oder ein zusätzliches Arbeitszeitvolumen der Gesamtbelegschaft sein. "Damit haben wir erreicht, dass jeder Einschränkung der Zeitarbeit zwingend eine Entlastung an anderer Stelle entgegensteht. Denn unser Ziel war, unseren Betrieben die zwingend nötige Flexibilität zu bewahren", so Dulger.


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    Gesamtmetall empfiehlt Übernahme des Pilotabschlusses

    Berlin/Sindelfingen, 19. Mai 2012. - Der Vorstand des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall hat den heute in Sindelfingen vereinbarten Tarifvertrag für die baden-württembergische Metall- und Elektro-Industrie zur Übernahme in den anderen Tarifgebieten empfohlen. "Der Vertrag bedeutet für unsere Mitarbeiter ein kräftiges Reallohnplus. Er sichert den Betrieben die notwendige Flexibilität und gibt zugleich den Jugendlichen mehr Sicherheit und den Zeitarbeitern bessere Perspektiven. Das war eine schwierige Gratwanderung, bei der wir manchmal nur in Trippelschritten vorankamen. Am Ende aber haben wir Fehltritte vermieden und gemeinsam unser Ziel erreicht", erklärte Gesamtmetall-Präsident Martin Kannegiesser.

    Vor allem bei der Zeitarbeit sei ein schwieriger Spagat gelungen, so Kannegiesser: "In den ersten zwei Jahren kann weiterhin jeder Betrieb selbst entscheiden, ob und wie er Zeitarbeitnehmer einsetzen möchte." Damit bleibe die betriebliche Handlungsfreiheit auch künftig erhalten. Umgekehrt erhielten Zeitarbeitnehmer, die länger als 24 Monate beim gleichen Kunden tätig seien, von diesem künftig ein Übernahmeangebot. "Nimmt man noch die absehbare materielle Besserstellung der Zeitarbeiter durch Branchenzuschläge dazu, über die die IG Metall gerade mit den Arbeitgebern der Zeitarbeit verhandelt, muss mit diesem Gesamtpaket die Debatte über Zeitarbeit endgültig befriedet sein - nicht nur zwischen den Tarifparteien, sondern auch auf der politischen Ebene", forderte Kannegiesser.
    Seien sich Geschäftsleitung und Betriebsrat einig, könnten sie für das jeweilige Unternehmen abweichende, passgenauere Lösungen ermöglichen und weitere Flexibilitätsbausteine vereinbaren, so Kannegiesser. "Dabei gilt immer der Grundsatz: Wer externe Flexibilität einschränkt, muss dafür die innerbetriebliche Flexibilität ausweiten. Damit bleiben unsere Betriebe beweglich und die Arbeitsplätze sicher."

    Mit den Vereinbarungen für die Jugendlichen habe die M+E-Industrie eine doppelte Antwort auf den wachsenden Fachkräftebedarf der Unternehmen gefunden, lobte Kannegiesser: "Zum einen entwickeln wir gemeinsam mit der IG Metall Fördermodelle, um benachteiligte Jugendliche fit für eine reguläre Ausbildung zu machen. Zum anderen machen wir allen neuen Facharbeitern, die wir ausgebildet haben, weil wir sie brauchen, ein unbefristetes Stellenangebot. Damit zeigen wir, wie attraktiv unsere Branche ist und welche Perspektiven sie bietet." So habe die M+E-Industrie im Wettbewerb um kluge Köpfe die Nase vorn.

    Entscheidend für die Übernahme-Vereinbarung sei, dass der Arbeitgeber seinen Bedarf selbst festlegen könne und dadurch auch bestimme, wie viele Jugendliche nach der Ausbildung unbefristet übernehmen werden. "Die unbefristete Übernahme ist wie bisher auch der betriebliche Normalfall. Für welche und wie viele Ausgebildete sie gilt, bestimmt allein der Arbeitgeber. Denn nur so erhalten wir die Motivation der Auszubildenden und der Betriebe", betonte Kannegiesser. Zudem gälten die gleichen Ausnahmen wie bisher: Bei akuten Beschäftigungsproblemen des Betriebes oder personenbedingten Gründen brauche auch künftig kein Ausgebildeter übernommen zu werden.
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    Inhalt

    Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012 um 4,3 Prozent erhöht. Der Tarifvertrag hat eine Gesamtlaufzeit von 13 Monaten und endet am 30.04.2013. Daraus ergibt sich, zusammen mit der Vorbelastung aus dem Tarifabschluss 2010/2011, eine Belastung für das Kalenderjahr 2012 von 3,4 Prozent. Über die gesamte Laufzeit beträgt die Belastung 4,0 Prozent.

    Erläuterung

    Die Entgeltsteigerung bedeutet ein kräftiges Reallohnplus für die M+E-Mitarbeiter und beteiligt sie äußerst fair an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung.

  • Grafik: IW Medien

    Inhalt

    Nach dem neuen Tarifvertrag darf ein Zeitarbeitnehmer ohne weitere Einschränkung für 18 Monate im gleichen Betrieb eingesetzt werden; danach muss das Kundenunternehmen prüfen, ob er unbefristet übernommen werden kann. Nach 24 Monaten muss ein Übernahme­angebot gemacht werden. Ausnahmen gelten, wenn sachliche Gründe – zum Beispiel Projektarbeit oder Vertretungszeiten – eine längere Einsatzdauer beim Kundenunternehmen rechtfertigen.

    Von dieser Grundregel können die Unternehmen im Einvernehmen mit ihrem Betriebsrat ohne Zustimmung der Tarifvertragsparteien abweichen. Die freiwillige Betriebsvereinbarung ersetzt dann alle anderen Regelungen. Sie kann zwar den Anwendungsbereich der Zeitarbeit einschränken; dieser Verlust an externer Flexibilität soll dann aber durch eine Ausweitung der internen Flexibilität ausgeglichen werden – zum Beispiel durch eine höheren Anteil der Beschäftigten, die bis zu 40 Wochenstunden arbeiten dürfen, oder ein zusätzliches Arbeitszeit-Volumen im Umfang von 750 Stunden für jeden übernommenem Zeitarbeiter.

    Erläuterungen

    Was ändert sich für ein Unternehmen, das keine Zeitarbeiter einsetzt?

    Nichts.

    Was ändert sich für ein Unternehmen, das bereits eine Betriebsvereinbarung über den Einsatz von Zeitarbeit geschlossen hat?

    Diese Betriebsvereinbarung gilt weiter und hat Vorrang vor der neuen Regelung. Grundsätzlich kann aber jede Betriebsvereinbarung immer von einer der beiden Seiten zum vereinbarten Termin gekündigt werden.

    Kann ein Unternehmen die zusätzlichen Flexibilitäts-Optionen auch heute schon in einer Betriebsvereinbarung festschreiben?

    Nein, weil die Betriebsparteien nichts regeln dürfen, was üblicherweise in Tarifverträgen geregelt wird. Die neuen Flexibilitäts-Optionen werden erst durch die neue Öffnungsklausel ermöglicht.

  • Grafik: IW Medien

    Inhalt

    Gemeinsam mit der IG Metall werden regionalspezifische Modelle zur Förderung ausbildungsschwacher Jugendlicher vereinbart, um diese durch schulische und berufliche Unterstützung fit für eine Ausbildung zu machen.

    Damit verbessern wir die Startchancen gerade für schwächere Bewerber und sichern den M+E-Betrieben auch in demografisch schwierigeren Zeiten den nötigen Fachkräfte-Nachwuchs. Zugleich übernehmen wir eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, indem wir ausbildungsschwachen Jugendlichen die Tür ins Berufsleben öffnen.

    Diese Modelle können im Rahmen eines Tarifvertrages oder einer Sozialpartnervereinbarung gestaltet werden oder auf bereits bestehende Modelle aufsetzen und diese weiterentwickeln.

    Erläuterungen

    Gibt es ein einheitliches Modell, das von allen Tarifgebieten übernommen wird?

    Nein, dazu sind die regionalen Voraussetzungen zu unterschiedlich, vor allem im Schulwesen und der Bildungspolitik. Hier muss jede Region ihren eigenen Ansatz entwickeln.

    Gibt es gemeinsame Merkmale dieser Modelle?

    Ja, einige Grundregeln müssen für alle gelten. Dazu zählt, dass der Einstieg in diese Modelle ebenso freiwillig ist wie die anschließende Übernahme in reguläre Ausbildung. Auch müssen alle Modelle sicherstellen, dass weiterhin alle öffentlichen Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen werden können.

    Wie lange dauern diese Vorschalt-Modelle?

    Die Dauer beträgt gewöhnlich bis zu 12 Monate, kann aber in Einzelfällen bis zu 24 Monate betragen.

    Wie werden die Jugendlichen bezahlt?

    Auch das variiert – je nachdem, ob die schulische oder die fachliche Förderung stärker im Vordergrund steht.

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    Inhalt

    Die Tarifvertragsparteien empfehlen, dass die Ausgebildeten in der Regel nach bestandener Abschlussprüfung unbefristet in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden sollen.

    Ein Angebot auf eine unbefristete Stelle muss der Arbeitgeber aber nur jenen Jugendlichen machen, die er tatsächlich benötigt.

    Diesen Bedarf kann er sechs Monate vor Ende der Ausbildung selbst festlegen und muss den Betriebsrat darüber unterrichten. In diesem Fall muss er die über Bedarf Ausgebildeten für 12 Monate übernehmen.

    Anders sieht es aus, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat den Bedarf sechs Monate vor Beginn der Ausbildung in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung festgelegt haben. Dann haben die über Bedarf Ausgebildeten keinen Anspruch auf Übernahme – weder befristet noch unbefristet.

    Das gleiche gilt bei akuten Beschäftigungsproblemen oder wenn personenbedingte Gründe eine Übernahme unmöglich machen. Im ersten Fall muss der Betriebsrat zustimmen, im zweiten Fall nur unterrichtet werd en. Beides entspricht der gegenwärtigen Rechtslage.

    Erläuterungen

    Was ändert sich durch die Pflicht zur unbefristeten Übernahme in der betrieblichen Praxis?

    Statt sie für 12 Monate zu übernehmen, muss das Unternehmen den Ausgebildeten künftig eine unbefristete Stelle anbieten. Diese Verpflichtung gilt aber nur für jene Ausgebildeten, die das Unternehmen tatsächlich benötigt – und diesen tatsächlichen Bedarf kann der Arbeitgeber festlegen. Der Arbeitgeber wird also deutlich stärker in die Pflicht genommen, aber er kann den Personenkreis, den diese Verpflichtung betrifft, selbst bestimmen.

    Welchen Vorteil hat ein Unternehmen, wenn es seinen voraussichtlichen Bedarf in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung festlegt?

    Auch dann muss es allen Ausgebildeten, die es tatsächlich benötigt, eine unbefristete Stelle anbieten. Allerdings braucht es die über Bedarf Ausgebildeten nicht mehr zu übernehmen – auch nicht befristet.

    Muss auch ein Betrieb, der in wirtschaf tlichen Schwierigkeiten steckt, alle Ausgebildeten übernehmen – und dafür vielleicht sogar Mitarbeiter entlassen?

    Nein, bei akuten Beschäftigungsproblemen greift die Übernahmepflicht nicht. Allerdings muss der Betriebsrat dieser Ausnahme zustimmen. Im Streitfall entscheidet die tarifliche Schlichtungsstelle.

    Was ist, wenn personenbedingte Gründe einer Übernahme entgegenstehen?

    Auch für solche Fälle gibt es Ausnahmeregelungen. Die Jugendlichen müssen ihre Facharbeiterprüfung erfolgreich bestanden haben, und sie müssen auch persönlich geeignet sein. Über die Ablehnung muss der Betriebsrat lediglich unterrichtet werden.

    Was sind Ausnahmeregelungen wert, die die Zustimmung des Betriebsrats erfordern?

    Sie sind genauso viel wert wie heute schon. An der Rechtslage ändert sich praktisch nichts. Es handelt sich um die gleichen Ausnahmeregelungen wie bisher. Und: Zustimmen muss der Betriebsrat nur bei akuten Beschäftigungsproblemen; machen personenbedingte Gründe eine Übernahme un möglich, braucht der Betriebsrat hierüber nur unterrichtet zu werden.

    Ab wann gelten die neuen Regeln?

    Betroffen sind alle Jugendlichen, deren Ausbildung im Jahr 2013 oder später endet, die Regeln gelten also zum Teil auch für bestehende Ausbildungsverhältnisse.

    Wie lange gelten die neuen Regeln?

    Der neue Tarifvertrag tritt am 1. Juni 2012 in Kraft und kann erstmals zum 31. Dezember 2014 gekündigt werden.

    Was passiert, wenn ein Unternehmen die Übernahme der Ausgebildeten bereits durch Betriebsvereinbarung oder Ergänzungstarifvertrag geregelt hat?

    Für solche Regelungen, die vor Inkrafttreten des neuen Tarifvertrages geschlossen wurden, gilt Bestandsschutz.

  • Grafik: IW Medien

    Inhalt

    Die Tarifparteien verpflichten sich zu Verhandlungen, die sich mit dem demografischen Wandel und dem absehbaren Fachkräftemangel als Herausforderung für die Wettbewerbsfähigkeit der M+E-Industrie befassen.

    Im Fokus sollen dabei folgende Themen stehen: die Sicherung einfacher und die Förderung qualifizierter Tätigkeiten in Deutschland, die Zukunft industrienaher Dienstleistungen sowie altersgerechte, differenzierte und flexible Arbeitszeitmodelle unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung.

    Erläuterungen

    Die Verhandlungsverpflichtung stellt sicher, dass wichtige Themen, die zentrale Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der M+E-Betriebe haben, auf der Agenda bleiben und zügig in Angriff genommen werden.

Nordmetall legt
Angebotspaket vor




Die Debatte
kommt ins Rollen




Alles im Blick?